Seit 2000 wurden europaweit mehr als 800 Organisationen nach den Verfahren der Lerner- und Kundenorientierten Qualitätsentwicklung testiert.
LQW ist als Qualitätsmanagementsystem anerkannt für:
- AZAV
- Zulassungsverfahren für Integrationskursträger (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF)
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister-BAföG"
- Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
- Qualischeck Rheinland-Pfalz
- Qualifizierungsscheck Hessen
- Bildungsscheck Brandenburg
- Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
- in Niedersachsen ist die Testierung nach LQW vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur als den Anforderungen des Nds. Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) §10 entsprechend anerkannt.
- In der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung der Weiterbildung (Weiterbildungsförderungsverordnung - WbFöVO vom 15. Oktober 2008) ist LQW als anerkanntes Qualitätssicherungssystem ausdrücklich genannt (§3, Abs.3).
Des Weiteren ist LQW als Qualitätsmanagement gemäß den Erwachsenenbildungsgesetzen in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern anerkannt
LQW ist auch in Österreich anerkanntes Qualitätsmanagementsystem bei Ö-Cert (oe-cert.at)
Sollte ihr Bundesland hier nicht aufgeführt sein, so fragen Sie bei Ihrer Behörde nach und verweisen auf oben angeführte Zulassungen.